Pflegenotstand in Deutschland

Immer wieder hört man von deutschen Politikern was sie alles umsetzen wollen um dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegen zu wirken. Besonders im Bereich der Pflege war in der Vergangenheit viel zu lesen in den Medien. Verändert hat sich wenig, verbessert hat sich noch weniger. 

Heute haben wir dazu einen interessanten Bericht der Tagesschau gefunden, den wir nachfolgend zusammenfassen:

Genug Pflegekräfte auf Stationen, wo sie besonders gebraucht werden - damit wollte Bundesgesundheitsminister Spahn den Pflegenotstand lindern. Doch bislang profitieren die Patienten kaum. 

Große Versprechen gab Gesundheitsminister Jens Spahn vergangenen Herbst im Bundestag: Wir verbessern die Arbeitsbedingungen in der Pflege, wir stellen neue Pflegekräfte ein, wir bezahlen sie besser. Doch in den ersten Monaten seit Inkrafttreten seines Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes hat sich in den Berliner und Brandenburger Krankenhäusern nur wenig verändert.

Pflegekräfte bleiben überlastet

Seit 1. Januar 2019 müssen deutsche Krankenhäuser auf Intensivstationen, geriatrischen und kardiologischen Stationen sowie in der Unfallchirurgie Untergrenzen für den Einsatz von Pflegepersonal einhalten. Eine Verordnung schreibt die maximale Anzahl von Patienten vor, für die eine einzige Pflegekraft zuständig sein darf. In der Unfallchirurgie beispielsweise für zehn Patienten in der Tagschicht und für 20 Patienten nachts.

Die Mindestanforderungen sollen dafür sorgen, dass das vorhandene Pflegepersonal nicht überlastet wird. Doch die versprochene Entlastung tritt in vielen Kliniken nicht ein. "Die Belastung der Mitarbeiter hat sich durch die Untergrenzen nicht verringert", sagt Manuel Götze, stellvertretender Pflegedirektor im Städtischen Klinikum Brandenburg an der Havel. Die Klinik hatte die Vorgaben bereits zuvor in fast allen Stationen erfüllt.

Pflegerin in einer Intensivstation betreut einen Kranken | Bildquelle: picture alliance / dpa

Pflegepersonal, dem die Zeit fehlt - daran hat auch die jüngste Reform nichts geändert.

Untergrenzen bemessen sich nicht am Bedarf

Das Problem: Die Untergrenzen orientieren sich an den 25 Prozent der am schlechtesten besetzten Kliniken in Deutschland und nicht etwa am eigentlichen Pflegebedarf. Das kritisiert auch Volker Gernhardt, ehemaliger Betriebsrat bei Vivantes Neukölln. Er hat akribisch Daten zusammengetragen: Bettenbelegung, Dienstpläne, Pflegebedarfskalkulationen. 

Die Erkenntnis aus Gernhardts Recherche: Vor der Einführung der neuen Betreuungsschlüssel war auf der Unfallchirurgie von Vivantes Neukölln gerade einmal so viel Personal anwesend, um etwa 30 bis 40 Prozent der erforderlichen PPR-Pflegeminuten zu leisten. Anders ausgedrückt: Für gute Pflege bräuchte es mindestens doppelt so viele Pflegekräfte pro Schicht.

 

Berechnung des Pflegebedarfs

Es gibt bislang keine einheitlichen Standards für die Berechnung des Pflegebedarfs. Manche Krankenhäuser nutzen die Prognose der Pflegepersonal-Regelung (PPR), andere benutzen das Dokumentationssystem Leistungserfassung in der Pflege (LEP). Beide Systeme bemessen Pflegeleistungen anhand der Zeit, die sie in Anspruch nehmen - also zum Beispiel zwanzig Minuten für eine gründliche Körperwäsche. Aus Sicht von Experten kalkuliert die PPR allerdings zu geringe Minutenwerte für gute Pflege. Geplant ist, ein einheitliches Instrument zu entwickeln. Wann es kommt, ist noch offen.

 

 

Es bleibt eine große Lücke

Die gesetzlichen Untergrenzen schreiben der Unfallchirurgie Vivantes Neukölln nun immerhin vor, dass eine zusätzliche Kraft eingesetzt wird. Für Gernhardt bedeutet das jedoch nur, dass jetzt 40 bis 50 Prozent der nötigen Pflege abgedeckt wird, mehr nicht. "Wenn man gesetzlich festschreibt, dass wir künftig unsere Patienten nur noch mit 40 Prozent dessen versorgen, was sie brauchen, dann muss sich diese Gesellschaft fragen, was sie mit ihren Kranken anstellt", stellt Gernhardt die Grundsatzfrage.

Vivantes kommentiert diese Zahlen auf Anfrage von rbb24 Recherche und der "Berliner Zeitung" schriftlich mit dem Hinweis darauf, dass die PPR eine veraltete Methode sei, die von dem Unternehmen nicht länger angewendet werde.

Personalverlagerungen ohne Sanktionen

Andere Krankenhäuser setzen die neuen Untergrenzen um, indem sie einfach das Personal umverteilen. In einem großen Berliner Krankenhaus sollen beispielsweise kurzfristig Schwestern und Pfleger von anderen Stationen abgezogen werden, wenn auf der untergrenzenpflichtigen Kardiologie nicht genug Pflegekräfte verfügbar sind. So erzählt es eine Krankenschwester.

In den ausgedünnten Stationen wird die Not dann besonders groß. "Wir hatten in den ersten drei Monaten dieses Jahres bereits 140 Gefährdungsanzeigen aus dem Bereich der Pflege", berichtet der Betriebsrat der Klinik. Im gesamten Jahr 2018 seien es 180 gewesen, sagt er.  

 

Vereinbarungen ohne Folgen

Dabei sind solche Personalverlagerungen eigentlich untersagt. So haben es die Krankenhäuser gemeinsam mit den Krankenkassen ausgehandelt. Konsequenzen hat das bislang nicht. Denn dieselben Verhandlungspartner, die sich die Regeln gegeben haben, bestimmen nun auch über die Strafen, wenn die Regeln nicht eingehalten werden.

So haben Kassen und Kliniken ausgemacht, dass Personalverlagerungen im Jahr 2019 nicht bestraft werden - das Nichteinhalten der Untergrenzen aber sehr wohl. Dafür sind dann hohe Abschläge, Strafzahlungen, vereinbart, allerdings nur für das Jahr 2019. Im Jahr 2020 werden diese Zahlungen drastisch reduziert. Gleichzeitig soll es erst ab 2020 auch Strafen für unzulässige Umverteilungen geben. Das Ergebnis: Es könnte sich für Krankenhäuser wirtschaftlich lohnen, in diesem Jahr keine neuen Pflegekräfte einzustellen, sondern das vorhandene Personal so geschickt wie möglich zu verteilen.

 

 

Bessere Betreuungsschlüssel durch Tarifvertrag

Das Klinikum Brandenburg an der Havel macht sich hingegen einen anderen Teil des Gesetzes zunutze. Es verspricht nämlich auch, dass die Krankenkassen die Kosten für neue Pflegestellen ungedeckelt und unbefristet übernehmen. Deshalb hat die Hausleitung nach einem Jahr Verhandlungen mit der Gewerkschaft Ver.di nun einen Haustarifvertrag für die Pflege unterschrieben. Er gilt nicht nur für vier Stationen, sondern für das gesamte Krankenhaus, und schreibt deutlich bessere Betreuungsschlüssel vor.

Klinikleiterin Gabriele Wolter sagt, sie habe die Not der Belegschaft gesehen. "Das Personal ist überlastet, das Personal kann nicht mehr - da mussten wir etwas tun." Doch bisher habe das Geld gefehlt, um die mindestens notwendigen 80 zusätzlichen Pflegekräfte auch einzustellen: "Ich habe mich lange gewehrt, diesen Tarifvertrag zu einem Abschluss zu bringen, aber mit dem Gesetz war es mir möglich, ihn zu unterschreiben. Nun muss die Bundesregierung Wort halten."

 

QUELLE: Tagesschau.de - Von Tina Friedrich, RBB, und Frederik Bombosch

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